Spesen- und Gebührenordnung

Spesen

erstattet werden:

Innerhalb Hamburgs

Für Vertreter- und beauftragte Angehörige des HJJV bei Veranstaltungen des HJJV innerhalb Hamburgs und in einem Gebiet im Umkreis von 50 Km um Hamburgs Stadtmitte

  • Fahrkostenpauschale € 7,--
  • Tagegelder € -,--
  • Übernachtungskosten € -,--

Für beauftragte Nichtangehörige des HJJV bei Veranstaltungen des HJJV innerhalb Hamburgs und in einem Gebiet im Umkreis von 50 Km um Hamburgs Stadtmitte

  • Fahrkosten:
    • Mietwagen nach Beleg
    • oder eigener PKW pro Km nach Bundesreisekostengesetz (maximal € 150,--)
    • oder Bundesbahn 2.Klasse ab 500 Km / 1.Klasse/Liegewagen nach Beleg
    • oder Flugzeug (Spartarif) nach Beleg
  • Tagegelder: laut Bundesreisekostengesetz
  • Übernachtungen: pauschal nach Bundesreisekostengesetz oder nach Beleg

Ausserhalb Hamburgs

Für beauftragte Angehörige des HJJV bei Veranstaltungen des HJJV die nicht innerhalb Hamburgs und in einem Gebiet im Umkreis von 50 Km um Hamburgs Stadtmitte statt finden. Oder Vertreter des HJJV, die im Auftrag des HJJV an Veranstaltungen außerhalb Hamburgs teilnehmen:

  • Fahrkosten:
    • Mietwagen nach Beleg
    • oder eigener PKW pro Km nach Bundesreisekostengesetz (maximal € 150,--)
    • oder Bundesbahn 2.Klasse ab 500 Km / 1.Klasse/Liegewagen nach Beleg
    • oder Flugzeug (Spartarif) nach Beleg
  • Tagegelder: laut Bundesreisekostengesetz
  • Übernachtungen: pauschal nach Bundesreisekostengesetz oder nach Beleg

Außerdem für: (innerhalb und außerhalb Hamburgs)

Prüfer

Jede angefangene Prüferstunde (60 Min) € 8,-- (Danprüfungen € 12,--)

Fahrkosten

Kampfrichter

jede angefangene Kampfrichterstunde (60 Min.) € 9,--

Fahrkosten

Bei Vereinsveranstaltungen können Kampfrichter vom HJJV bezahlt und dem Verein anschließend in Rechnung gestellt werden.

Kampfrichterassistenten

jede Kampfrichterassistentenstunde (60 Min.) € 2,50

jede angefangene Kampfrichterassistentenstunde (1. - 30. Min.) € 1,50

Damit sind auch die Fahrkosten und das Kleidergeld abgegolten.

Lehrgangsleiter

je nach Lizenz pro UE (= 45 Min)

  • ohne Lizenz € 12,--
  • F-Lizenz/Trainer C € 14,--
  • Trainer B € 16,--
  • ab Trainer A/JJ-Lehrer € 18,--

incl. Fahrkosten, Lehrgang = 5 UE

Bei Lehrgängen mit 50 oder mehr Teilnehmern erhöht sich der Betrag um € 25,-- pro Lehrgangstag

Lehrtätigkeit

Es gilt die Honorarordnung des Kostenträgers

Verbandstrainer, Jugendkadertrainer und Landestrainer Duo

pro Training (2 Std. a 60 Min.) incl. Fahrkosten € 47,-- (ohne Berücksichtigung der Lizenz)

Leitender Landestrainer

Das Jahreshonorar wird am Jahresanfang vom Präsidium beschlossen. Dabei werden die geleisteten Stunden, Reisekosten und die Zuschüsse des HSB berücksichtigt.

Helfer

Aufwandsentschädigung pro Einsatz € 10,--

bei Lehrgängen mit 90 und mehr Teilnehmern erhöht sich der Betrag um € 7,50

Sonderregelungen werden durch das Präsidium entschieden

Gebühren

Pässe

Bei Abholung in der Geschäftsstelle € 7,50

bei Zusendung plus Versandkosten pro Lieferung € 2,50

Der Anteil vom HJJV wird auf € 2,50 pro Pass festgelegt, der Bundesanteil kommt unverändert dazu.

Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Bundesbeitrag und dem Landesverbandsbeitrag. Der Bundesbeitrag wird als durchlaufender Posten weitergegeben.

Der Landesbeitrag wird auf € 5,-- festgesetzt.

Startgelder

Die Startgelder sind im Voraus zu entrichten. Ist das Startgeld bis zum Meldeschluß nicht gezahlt, besteht kein Startrecht. Bei Nichtantritt verfällt das Startgeld (Reuegeld).

Prüfungsgebühr

Kyu-Prüfung bis 3. Kyu € 15,-- (bis 18 Jahre € 8,--)

Kyu-Prüfung 2.+ 1. Kyu € 30,--

Dan-Prüfung € 75,--

Kinderzwischenprüfung € 3,--

Lehrgangsgebühr

Nachmittagslehrgang mindestens € 7,50 (5 Unterrichtseinheiten)

Kinder- und Jugendlehrgänge € 3,--

Ohne gültigen JJ-Pass (außer Kinder- und Jugendlehrgängen) zusätzlich € 5,--

Lehreinweisung € 12,50

Hallenmiete

Für genutzte Räumlichkeiten bei Lehrgängen (inkl. Dusche/WC, Umkleideräume und Trainingsfläche (Mattenfläche)) Höchstsatz für eine UE € 20,--

Mahngebühr

30 Tage nach Rechnungsstellung € 2,50

jede weitere Mahnung € 5,--

Bearbeitungsgebühr

für verspätete Abgabe der Stärkemeldung € 100,--

Anerkennungsgebühr

von Vereinslehrgängen als Prüfungsvorbereitungslehrgang laut Prüfungsordnung HJJV:

Der veranstaltende Verein kann bei der Anmeldung wählen (späterer Wechsel nicht möglich) zwischen

  • einem Festbetrag in Höhe von € 150,--

oder

  • er zahlt für die ersten 20 Teilnehmer: € 1,--
  • für den 21. bis 50. Teilnehmer € 2,50
  • für jeden weiteren Teilnehmer € 7,75

wenn für den Lehrgang eine Gebühr erhoben wird.

Leihgebühr

für den Schutzanzug für Frauen-SV-Lehrgänge für einen Trainingsabend € 25,--

für ein Wochenende € 50,--

Telefonpauschale

Vorstandsmitglieder, Landestrainer und vom Vorstand Berufene erhalten pro Monat € 10,--.

Vergütung an Vereine

für die Ausrichtung von Wettkampfveranstaltungen

  • für 1 Tag € 250,-- (auch Traditionslehrgang)
  • für 2 Tage € 375,--

Außerdem übernimmt der Verein auf Wunsch den Verkauf von Speisen und Getränken auf seine Rechnung.

Anhang zur Spesen- und Gebührenordnung

Erläuterungen zur Ausrichtung von Wettkampfveranstaltungen:

Für den Festbetrag stellt der ausrichtende Verein eine Halle mit aufgebauter Mattenfläche sowie sonstiges Zubehör wie Tische und Stühle zur Verfügung. Er übernimmt die Besetzung der Kampfrichtertische sowie den Reinigungs- und Ordnungsdienst. Mit diesem Betrag ist auch das Wiegen am Vortag abgegolten. Der HJJV übernimmt die Kosten für Gema, Kampfrichter, Sanitäter und Ehrengaben. Diese Regelung gilt auch für den Traditionslehrgang.

Plakate stellt der HJJV.

Der ausrichtende Verein stellt den Sponsoren des HJJV unentgeltlich Ausstellungsfläche zur Verfügung.

Der ausrichtende Verein darf auf seine Rechnung Speisen und Getränke verkaufen oder verkaufen lassen. Für die Einhaltung behördlicher Vorschriften ist der Verein verantwortlich.

Norddeutsche- oder deutsche Meisterschaften werden an den HJJV vergeben. Für diese gilt die gleiche Regelung.

In Sonderfällen entscheidet das Präsidium auf vorherigen Antrag.