Die Kasse des HJJV untersteht dem Präsidenten/Verwaltung. Er kann sich eines Kassenwartes bedienen.
Die Gelder des HJJV sind getrennt von anderen Geldern zu halten. Sie sind in einer Kasse zu vereinigen. Gelder des HJJV dürfen nicht für fremde Zwecke, auch nicht vorübergehend, verwendet werden.
Der Geldverkehr erfolgt überwiegend über das Bankkonto des HJJV. Eine Ausnahme bilden Veranstaltungen wie Lehrgänge und Meisterschaften. Hier dürfen Bareinnahmen dazu benutzt werden Ausgaben bar zu tätigen. In diesem Fall ist eine Aufstellung der Ein- und Ausgaben anzufertigen.
Über alle Ein- und Auszahlungen ist ein Beleg anzufertigen. Es ist ein Hauptbuch mit Einnahmen- Ausgaben- Rechnung zu führen. Die Gelder der Jugend sind buchmäßig zu trennen. Die Bücher sind zum 31.12. eines jeden Jahres abzuschließen.
Sämtliche erworbenen Gegenstände ab einem Wert von € 50,-- sind in einem Verzeichnis zu führen. Es ist festzuhalten: Preis des Gegenstandes, Datum der Anschaffung, Name des den Gegenstand verwaltenden.
Die Kasse ist jährlich durch 2 Kassenprüfer zu prüfen. Der Präsident/Verwaltung teilt den Kassenprüfern die Fertigstellung der Jahresabrechnung mit. Den Prüftermin legen die Kassenprüfer fest. Er muß spätestens 4 Wochen vor der JHV sein.
Wird die Kasse im Geschäftsjahr übergeben, so ist ein Buchabschluß vorzunehmen. Die Kassenprüfer prüfen binnen 14 Tagen bis zum Übergabetermin. Darüber ist ein Protokoll anzufertigen.



