Allgemein
Alle Kampfrichter müßen einem Verein des HJJV angehören. Die Kampfrichter sind verpflichtet ihr Handeln und ihre Entscheidungen nach den Ordnungen des HJJV und den übergeordneten Verbänden auszurichten. Die Landeskampfrichter und Anwärter unterliegen der Aufsicht des Kampfrichterreferenten.
Kampfrichterausschuß
Der Kampfrichterausschuß besteht aus dem Kampfrichterreferenten und zwei weiteren Kampfrichtern des HJJV, die durch den Kampfrichterreferenten für jeweils ein Kalenderjahrberufen werden.
Aus- und Fortbildung der Kampfrichter
Die Aus- und Fortbildung unterliegt dem Kampfrichterreferenten mit Unterstützung des Kampfrichterausschußes.
Erwerb der Landeskampfrichterlizenz
Die Landeskampfrichterlizenz kann erwerben, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- mindestens 16 Jahre alt ist
- mindestens den 3. Kyu besitzt
- nach Teilnahme an einem Kampfrichterlehrgang in Hamburg die schriftliche, praktische und ggf. die mündliche Prüfung mit Erfolg abgelegt hat
Ist die Kampfrichterlizenz länger als ein Jahr abgelaufen, so kann diese nur durch Besuch eines Kampfrichterlehrganges mit Prüfung wiedererlangt werden.
Verlängerung der Kampfrichterlizenz
Die Lizenz ist 2 Jahre lang gültig.
Innerhalb der 2 Jahre muss ein Fortbildungslehrgang mit Erfolg absolviert werden. Dieses beinhaltet das bestehen eines theoretischen Tests. Desweiteren müssen pro Jahr mindestens zwei Einsatztage als Kampfrichter auf Landesebene nachgewiesen werden. Die Lizenz wird durch den Landeskampfrichterreferenten verlängert.
Ist die Kampfrichterlizenz länger als ein Jahr abgelaufen, so kann diese nur durch Besuch eines Kampfrichterlehrganges mit anschließender Prüfung wieder erlangt werden.
Einsatz der Kampfrichter
Der Kampfrichterreferent ist für den Einsatz der Kampfrichter des HJJV bei offiziellen Veranstaltungen des HJJV und des DJJV zuständig.
Oberstes Kampfgericht
Der Kampfrichterreferent beruft zu jeder offiziellen Veranstaltung des HJJV ein Oberstes Kampfgericht.
Kleidung
Die Kampfrichter tragen bei Veranstaltungen:
- weißes kurzärmeliges Oberhemd
- graue Stoffhose
- weiße Mattenschuhe
- Krawatte
Kampfrichter-Assistententeam
Der HJJV richtet in seinem Bereich ein Kampfrichterassistentenlizenz ein.
Der Kampfrichterobmann kann durch dieses Kampfrichter-Assistententeam unterstützt werden.
Es setzt sich aus ehrenamtlichen, freiwilligen, nichtbezahlten Sportlern zusammen. Es wird von einem Koordinator geleitet. Der Koordinator wird vom Kampfrichterobmann ernannt.
Kampfrichterassistent kann werden wer mindestens 14 Jahre alt ist, starkes Interesse am Ju-Jutsu hat und nach der Teilnahme an einem Kampfrichter- bzw. Kampfrichterassistentenlehrgang eine schriftliche und praktische Prüfung mit Erfolg abgelegt hat.
Der Kampfrichterassistent verliert seine Lizenz bei ungenügenden Leistungen. Über den Entzug entscheidet der Kampfrichterreferent.
Bei ihren Einsätzen tragen sie eine dunkle Hose und ein helles Oberteil mit Beschriftung, die sie als Kampfrichterassistent kennzeichnen.
Sie erhalten einen jährlich verlängerbaren Mitgliedsausweis, der sie zur kostenfreien Teilnahme an allen vom HJJV veranstalteten Techniklehrgängen berechtigt. Der Koordinator oder der Kampfrichterreferent können diesen Ausweis verlängern.
Sonderfälle
In Sonderfällen entscheidet der Kampfrichterausschuß.



