Wesen
Die Jugend des Hamburgischen Ju-JutsuVerbandes e.V.(HJJV) nachfolgend Jugend genannt, ist die Organisation für die Jugend innerhalb des HJJV.
Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugend des HJJV sind alle männlichen und weiblichen Jugendlichen bis zum 31.12.des Jahres, in dem sie das 18.Lebensjahr vollenden, sowie alle gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugend des HJJV.
Aufgaben
Die Jugend des HJJV setzt sich unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates zur Aufgabe:
- Förderung und Pflege des Ju-Jutsu
- Förderung und Pflege des Budo-Gedankens und des philosophischen Hintergrundes
- Verpflichtung die erworbenen Selbstverteidigungs-Kenntnissenur zum Schutz von sich oder anderen Personen oder Sachen anzuwenden
- Förderung des Breitensports
- Durch die Jugendarbeit junge Menschen zu Toleranz, Eigenverantwortlichkeit und sportlicher Fairneß führen
- Durch körperliche, geistige undsittliche Erziehung zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen beizutragen und dadurch Lebensbejahung und Freiheitsliebe fördern
- Zeitgemäße Jugendarbeit mit Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in sportpolitische Zusammenhänge
- Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen
- Pflege der internationalen Verständigung
Die Jugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Ihr zufließenden Mittel.
Organe
- Jugendversammlung
- Jugendleitung
Jugendversammlungen
Zusammensetzung
Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Jugend im HJJV. Es gibt ordentliche und außerordentliche Jugendversammlungen(JV). Jugendversammlungen finden als Delegiertenversammlungen statt. Jeder Delegierte hat sich mit einer Vollmachtseines Vereins auszuweisen. Die Jugendversammlung setzt sich zusammen aus den Delegierten der Jugendabteilungen der Vereine, dem Jugendwart und seinem Stellvertreter.
Stimmenverteilung
Jeder dem HJJV angeschlossene Verein hat folgende Stimmen:
- bis 10 Mitglieder unter 18 Jahren 1 Stimme
- 11 - 50 Mitglieder unter 18 Jahren 2 Stimmen
- 51 - 100 Mitglieder unter 18 Jahren 3 Stimmen
- 101 - 200 Mitglieder unter 18 Jahren 4 Stimmen
- über 200 Mitglieder unter 18 Jahren 5 Stimmen
Der Jugendwart hat eine Stimme, jedoch nicht bei Wahlen zur Jugendleitung. Nur anwesende Delegierte sind stimmberechtigt. Maßgebend für die Anzahl der Stimmendes Delegierten ist die letzte Stärkemeldung des Vereins.
Aufgaben
Die Aufgaben der Jugendversammlung sind:
- Festlegen der Richtlinien in der Jugendarbeit
- Festlegen der Richtlinien fürdie Tätigkeit der Jugendleitung
- Entgegennahme der Berichte desJugendwartes und des Kassenabschlusses
- Genehmigung des Jahresetats
- Entlastung des Jugendwarts
- Wahl des Jugendwarts
- Beschlußfassung über Anträge allgemeiner Art zur Jahreshauptversammlung der JJ-Jugend auf Bundesebene
Einberufung
Die ordentliche Jugendversammlung wird einmal im Jahr vor der Jahreshauptversammlung des HJJV und vor der Jugendhauptversammlung auf Bundesebene durch den Jugendwart einberufen. Vier Wochen vor der Versammlung sind die Vereine durch Anschreiben oder per eMail zu benachrichtigen. Eine außerordentliche Jugendversammlung kann auf Beschluß des Jugendwartes einberufen werden. Sie muß einberufen werden, wenn es von mindestens 5 Vereinsjugendwarten gefordert wird. Eine außerordentliche Jugendversammlung muß innerhalbvon 3 Wochen nach Antragstellung stattfinden. Zu ihr ist mit einer Frist von 14 Tagen einzuladen.
Beschlußfähigkeit
Eine ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Delegierten beschlußfähig.
Versammlungsleiter
Die Jugendversammlung wird vom Jugendwart geleitet.
Anträge
Anträge zur Jugendversammlung müssen mind. 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich oder per eMail beim Jugendwart eingegangen sein. Dringlichkeitsanträge sind zulässig, wenn die Dringlichkeit mit 3/4 Mehrheit aller anwesenden Delegiertenstimmen anerkannt wird.
Abstimmungsverfahren
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen. Eine geheime Wahl oder Abstimmung wird durchgeführt wenn dies von einem der Delegierten gewünscht wird. Bei Stimmengleichheit auf einen Antrag gilt ein Antragals abgelehnt. Ergibt sich bei Wahlen Stimmengleichheit, so wird eine Stichwahl durchgeführt. Abwesende Personen können gewählt werden wenn sie ihr Einverständnis das Amt zu übernehmen vorher schriftlich erklärt haben.
Protokoll
Auf der Jugendversammlung gefaßte Beschlüsse sind schriftlich festzuhalten und vom Protokollführer und dem Jugendwart zu unterschreiben.
Jugendleitung
Die Jugendleitung besteht aus dem Jugendwart, seinem Stellvertreter, Sachbearbeitern und Mitarbeitern. Der Stellvertreter, die Sachbearbeiter und Mitarbeiterwerden vom Jugendwart ernannt. Der Jugendwart wird für 4 Jahre gewählt. Neuwahlen des Jugendwartes in der laufenden 4-jährigen Amtsperiode sind nur möglich
- bei der Niederlegung des Amtesseitens des Jugendwartes
- wenn vor der ordentlichen Jugendversammlung von 2/3 der stimmberechtigten Delegierten ein Antrag eingereicht wird, auf der Jugendversammlung erneut einen Jugendwartzu wählen.
Die Jugendleitung tagt bei Bedarf unter Vorsitz des Jugendwartes. Bei Verhinderung übernimmt der Vertreterden Vorsitz. Die Jugendleitung ist mit dem Präsidium zusammen zuständig für die Organisation und Durchführung aller Maßnahmen im Jugendbereich des HJJV. Die Jugendleitung erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Satzung, der Jugendordnung und der Beschlüsse der JV. Die Jugendleitung, deren Vertreter der Jugendwart ist, ist für ihre Arbeitd er Jugendversammlung und dem Präsidium des Verbandes gegenüber verantwortlich. Die Jugendkasse wird vom Kassenwart des HJJV mit geführt.
Jugendwart
Der Jugendwart vertritt die HJJV-Jugend nach innen und außen. Er gehört zum Vorstand des HJJV und ist verantwortlich für die gesamte Jugendarbeit im HJJV.
Stellvertreter des Jugendwartes
Er vertritt den Jugendwart vollverantwortlich bei dessen Abwesenheit. Der Stellvertreter des Jugendwartesist nur bei Verhinderung des Jugendwartes Mitglieddes Vorstandes des HJJV. Ansonsten hat er nur Rede-und Vorschlagsrecht im Vorstand.
Sachbearbeiter
Zur Unterstützung kann der Jugendwart Sachbearbeiter ernennen, die für Teil- Aufgaben/Bereich eingesetzt werden. Sie sind dem Jugendwart weisungsgebunden und verantwortlich.
Mitarbeiter
Zur Unterstützung des Sachbearbeiters kann der Jugendwart Mitarbeiter benennen. Sie sind dem Jugendwart mit Absprache des Sachbearbeiters weisungsgebunden und verantwortlich.
Sportverkehr
Wird durch die Sportordnung des HJJV geregelt.
Haushaltsmittel
Die Jugend erhält zur Durchführung ihrer Aufgaben einen Etat. Über die bereitgestellten Mittel verfügt der Jugendwart gemäß den Beschlüssender JV. Die Kassenprüfung wird durch die gewählten Kassenprüfer die auch die Kasse des Verbandesprüfen durchgeführt.
Schlußbestimmungen
In allen durch diese Jugendordnung nicht geregelten Punkten gilt sinngemäß die Jugendordnung des Bundesverbandes. Im Zweifelsfall entscheidet das Präsidium des HJJV.



